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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34b GewO (Versteigerererlaubnis)

Sie können hier einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34b GewO (Versteigerererlaubnis) stellen. Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis (Versteigerereraubnis).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Mühldorf a.Inn