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Online-Antrag zur Ausstellung einer Zweitschrift von Berufsausbildungszeugnissen und Fortbildungszeugnissen (sowie damit verwandten zweckgebundenen Bestätigungen)

Sollten Sie Ihr IHK-Zeugnis, Ihre IHK-Bescheinigung oder IHK-Schulungsnachweis verloren haben oder wurde diese/s/r zerstört, kann Ihnen auf Antrag eine Zweitschrift des Berufsausbildungszeugnisses oder eine Zweitschrift des Fortbildungszeugnisses ausgestellt werden. Gleiches gilt im Falle einer Namensänderung aufgrund Adoption oder nach dem Transsexuellengesetz (TSG).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer Schwaben