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Anzeige für Angehörige der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe

Sie können die Anzeige für Angehörige der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe nach Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries