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Antrag auf Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern