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Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familienangehörige (Freizügigkeitsberechtigte)

Mit diesem Dienst können EU- oder EWR-Bürgerinnen und Bürger eine Bescheinigung über ihr Daueraufenthaltsrecht online beantragen. Zudem können Familienangehörige der o.g. Personen einen Antrag auf eine Aufenthaltskarte bzw. Daueraufenthaltskarte stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab