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Wasserrecht - Errichtung und Betrieb von Erdwärmesonden - Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG für die Errichtung und den Betrieb einer  Erdwärmesonde online beantragen. Für Erdwärmesonden, die nicht ins Grundwasser hineinreichen, ist eine Bohranzeige in der Regel ausreichend.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech