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Antrag auf Erteilung des Befähigungsnachweises nach Artikel 17 Verordnung (EG) Nr. 1/2005

Dieser Befähigungsnachweis muss laut Verordnung mit einem Lehrgang und einer Prüfung erworben werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries