Logo Bayernportal

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Stadt Bad Neustadt a.d.Saale)

Hier können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz ausstellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bad Neustadt a.d.Saale