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Neuerteilung einer abgelaufenen Verkehrsrechtlichen Anordnung (§§ 44 / 45 StVO)

Sie können einen Antrag auf Neuerteilung einer abgelaufenen verkehrsregelnden Maßnahmen (Verkehrsrechtliche Anordnung §§ 44 / 45 StVO) online einreichen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Wallgau