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Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

Als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, des EWR oder der Schweiz, der in Deutschland keine gewerbliche Niederlassung unterhält, können Sie ein in Deutschland zulassungspflichtiges Handwerk unter bestimmten Voraussetzungen ohne Eintragung in die Handwerksrolle gelegentlich und vorübergehend in Deutschland ausüben. Sie können die Tätigkeit zur Überprüfung der Voraussetzungen online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken