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Förderung: 3. Mietkostenübernahme von Jugendräumen (form00358)

Durch diese Förderung soll den Jugendgruppen die Möglichkeit gegeben werden, für ihre Gruppenarbeit die nötigen Räume zu erhalten. Sie können die Förderung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg