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Antrag auf Befreiung/Reduzierung der Zweitwohnungssteuer (Gemeinde Lechbruck am See)

Hier können Sie eine Befreiung/Reduzierung der Zweitwohnsitzsteuer beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Lechbruck am See