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Amt für Migration und Integration - Daueraufenthaltsrecht Bürgerinnen und Bürger der EU Bescheinigung Antrag

Wenn sich Bürgerinnen und Bürger der EU länger als fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben Sie ein sogenanntes „Daueraufenthaltsrecht“. Eine Bescheinigung darüber kann vollelektronisch mit Registrierung am Serviceportal "Mein Nürnberg" oder "als Gast" beantragt werden. Für den Antrag benötigen Sie - die Lichtbildseite aus Pass oder Identitätsdokument - einen Nachweis über den Grund für den Antrag Welche Unterlagen wir darüber hinaus benötigen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, ob Sie weitere Nachweise vorlegen müssen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Nürnberg