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Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Grundsätzlich darf jeder ausbilden, der persönlich und fachlich geeignet ist oder eine/n geeignete/n Ausbilder/in beschäftigt. Außerdem muss die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Vermittlung der Inhalte des Ausbildungsrahmenplans geeignet sein.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken