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Antrag auf Erteilung für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Sie können den Antrag auf Erteilung gem. § 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Amberg-Sulzbach