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Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Sie können eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot nach § 46 Absatz 1 Nummer 7 in Verbindung mit § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung, § 1 Absatz 1 Ferienreiseverordnung online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing