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Wasserrecht - Anzeige des Beginns der Bauwasserhaltung

Mit diesem Onlineformular können Sie den Beginn der Bauwasserhaltung online beim Landratsamt Fürstenfeldbruck anzeigen. Mit der Bauwasserhaltung darf erst nach ausdrücklicher schriftlicher Freigabe durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck begonnen werden!

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck