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Abfallwirtschaft - Antrag auf einen Zuschuss zur Windelentsorgung bei Kleinkindern

Windeln von Kleinkindern müssen zusammen mit Hausmüll in die Restmülltonne entsorgt werden. Im Landkreis Landsberg am Lech werden die Müllgebühren verursachergerecht berechnet. Die Höhe der Müllgebühren richtet sich unter anderem nach dem Gewicht der entsorgten Abfälle. Für Familien mit Kleinkindern entstehen durch die Entsorgung der Einwegwindeln erhöhte Kosten. Um die Familien zu entlasten, gewährt der Landkreis einen Zuschuss zur Windelentsorgung für Kleinkinder im Alter von 0 – 2 Jahren.

Für jedes Kleinkind, das in den ersten beiden Lebensjahren im Landkreis Landsberg am Lech gemeldet war und das zweite Lebensjahr vollendet hat, kann ein Zuschuss beantragt werden. Den Antrag muss der/die Empfänger/in des Abfallgebührenbescheides (z. B. Grundstückseigentümer/in, Hausverwaltung) stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech