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Quickcheck: Führerschein-Pflichtumtausch

Führerscheine sollen künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um möglichen Missbrauch zu vermeiden. Dafür müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Dieser Umtausch erfolgt gestaffelt. Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, erfahren Sie in diesem Online-Quickcheck.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ansbach