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Verkehrswesen - Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienfahrverbot für LKW

Sie können einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot und Ferienverbot für LKW - an Sonn- und Feiertagen gem. § 30 Abs. 3 und 46 Abs. 1 StVO - in der Hauptreisezeit vom 01.07. bis 31.08. gem. § 4 Abs. 1 der Ferienreiseverordnung online stellen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Passau