Logo Bayernportal

Antrag auf Sondernutzung für Versorgungsleitungen

Jede Art von baulichen Eingriffen in öffentliche Flächen muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und genehmigt werden. Der Antrag auf Sondernutzung ist mindestens 2 Wochen vor Baubeginn zu stellen

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm