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Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

Sie verfügen über einen ausländischen Berufsabschluss aus dem Handwerk? Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Mittelfranken haben oder künftig dort arbeiten möchten, ist die Handwerkskammer für Mittelfranken die zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung. Sie können online einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung stellen und die erforderlichen Unterlagen (z.B. Nachweis des Ausbildungsabschlusses, Identitätsnachweis, Lebenslauf) in Originalsprache sowie beglaubigter Übersetzung einreichen. Die Handwerkskammer für Mittelfranken überprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der aktuellen deutschen Berufsqualifikation bestehen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Mittelfranken