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Antrag zur Unterweisung gemäß § 63 Abs. 3 StrlSchV (E-Learning)

Sie können online beantragen, dass die Unterweisung im Strahlenschutz durch die Nutzung von E-Learning-Angeboten oder audiovisuellen Medien erfolgen kann.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern