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Kostenfreiheit des Schulweges ab Jahrgangsstufe 11

Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges ab Jahrgangsstufe 11 (Bayern). Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 • öffentlicher und staatlich anerkannter privater Gymnasien, • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), • Wirtschaftsschulen, • Fachoberschulen, • Berufsoberschulen und • Berufsschulen im Teilzeitunterricht

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Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Aldersbach