Logo Bayernportal

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Sie können den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm