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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine

Mit diesem Online-Verfahren können Vertriebene aus der Ukraine eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz (§ 24 Aufenthaltsgesetz) bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck