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Stundung Erschließungsbeitrag (Große Kreisstadt Nördlingen)

Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen bei bestimmten Gemeinden online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Nördlingen