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Sport / Vereine - Überlassung von Sportstätten des Landkreises Nürnberger Land

Dieser Antrag bietet Ihnen die Möglichkeit die Überlassung von Sportstätten des Landkreises für eine Veranstaltung oder zur Dauerbelegung zu beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land