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Online-Anmeldung zur Unterrichtung Bewachungspersonal

Wer im Bewachungsgewerbe tätig werden möchte, muss an einer Sachkundeprüfung oder Unterrichtung teilgenommen haben.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern