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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Deutsche Arbeitgeber können das beschleunigte Fachkräfteverfahren für die erleichterte Einreise ausländischer Fachkräfte (§ 81a Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Eichstätt