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Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer; Beantragung

Sie können eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer gemäß Art. 15 i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) online beantragen.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Oberallgäu