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Wildgehege Onlineantrag

Sie können die Errichtung/Erweiterung/wesentliche Änderung und Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung gemäß § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 11 des Tierschutzgesetzes online anzeigen. Sie können auch die Genehmigung für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges gemäß Art. 23 des Bayerischen Jagdgesetzes (bei Gehegegröße ab 10 ha) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen