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Abwasserrecht - Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässer

Sie können die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis gem. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zum Einleiten von gesammelten Niederschlagswasser in Gewässer (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham