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Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässernleiten von Niederschlagswasser

Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt. Sie  können eine beschränkte Erlaubnis gem. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Gewässer online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Haßberge