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Antrag für die Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots (Parkplatzabsperrung) (Gemeinde Neuenmarkt)

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot (Parkplatzabsperrung) online beantragen, z. B. in Falle eines Umzugs oder einer Baustellenbelieferung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt