Antrag für die Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbots (Parkplatzabsperrung) (Gemeinde Neuenmarkt)
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot (Parkplatzabsperrung) online beantragen, z. B. in Falle eines Umzugs oder einer Baustellenbelieferung.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt