Antrag auf Genehmigung (oder Beseitigung) einer Gehwegüberfahrt (Gemeinde Neuenmarkt)
Sie können die Genehmigung zum Bau (oder Rückbau) einer Gehwegüberfahrt (auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt) online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt