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Meldung geschützter Tierarten

Die Bundesartenschutzverordnung schreibt vor, dass Wirbeltiere, die unter die besonders geschützten Arten fallen, unverzüglich anzumelden sind. Unverzüglich bedeutet, dass die Meldung am Tag nach der Anschaffung bzw. nach der Geburt (bzw. sobald die Überlebensfähigkeit des Tieres feststeht) erfolgen muss. Dabei muss neben dem Beginn einer Tierhaltung jedes später zusätzlich hinzukommende Tier der zuständigen Behörde angezeigt werden. Tiere, die weitergegeben werden, abhanden kommen oder sterben sind ebenfalls zu melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting