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Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Gemeinde Neuenmarkt)

Sie können eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen online beantragen (z. B. für das Aufstellen von Verkaufsständen, die Nutzung für andere gewerbliche Zwecke, oder für bestimmten Baumaßnahmen).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt