Logo Bayernportal

Waffenrecht - Antrag Waffenhandels-, Waffenherstellungs- und Stellvertretungserlaubnis

Sie können eine Waffenhandelserlaubnis (§ 21 WaffG), Waffenherstellungserlaubnis oder Stellvertretungserlaubnis (§ 21a WaffG) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech