Antrag auf Gestattung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG) (Gemeinde Neuenmarkt)
Sie können eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis aus besonderem Anlass (z. B. eine Veranstaltung) online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Neuenmarkt