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Wasserrecht - Anzeige von Gewässerbenutzungen wegen Übungen

Sie können Gewässerbenutzungen im Rahmen einer Übung / Erprobung für Zwecke der Verteidigung oder der Gefahrenabwehr (§ 8 Abs. 3 WHG) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Cham