Central register for enduring powers of attorney of the National Association of Notaries

Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) selbst registrieren oder registrieren lassen. Haben Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung errichtet, wird auch diese eingetragen. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügung, so z.B. Name und Anschrift von Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten, Angaben zum Umfang der Vollmacht, etc. Das Schriftstück, in welchem Sie Ihre Vorsorgeurkunde errichtet haben, wird nicht beim Register hinterlegt.
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Justiz