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Meldung von meldepflichtigen Krankheiten

Sie können meldepflichtige Krankheiten nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 8, 9 IfSG online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Hof