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Antrag auf Befreiung gemäß § 67 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

Mit diesem Antrag können Sie sich gemäß § 67 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz befreien lassen: Fällen, Abschneiden, auf den Stock setzen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis 30. September

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth