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Anzeige zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Sie können die beabsichtige Einstellung des Betriebes (gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG) sowie die beabsichtigte Änderung der Lage, Beschaffenheit oder des Betriebs (gemäß § 15 Abs. 1 des BImSchG) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting