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Naturschutz - Anzeige besonders geschützter Wirbeltiere

Sie können die Haltung eines besonders geschützten Wirbeltieres gem. § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) online bei der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech