Logo Bayernportal

Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine

Sie können die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Dachau