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Bedarfsmitteilung Städtebauförderung

Mit diesem Online-Formular können Sie papierlos die Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung einreichen. Ein übersandter Online-Antrag ist wirksam gestellt und muss nicht mehr in Papierform nachgereicht werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr