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SEPA-Lastschrift-Mandat; Widerruf

Wenn Sie die Teilnahme am SEPA-Lastschrift-Verfahren zur Grundsteuer, Gewerbesteuer oder sonstigen Forderungen (Zahlung wird empfangen durch Stadt Augsburg, Stadtkasse) widerrufen möchten, können Sie diesen Online-Dienst verwenden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg